E-Mail: [email protected] und Telefon: +423 377 44 77. In der Schweiz können sich sowohl Spielerinnen und Spieler selbst sperren lassen als auch von Angehörigen beantragt werden. Eine Spielsperre gilt für alle Casinos vor Ort und alle Schweizer Anbieter von Online-Glücksspielen (z. B. Lotterien, Sportwetten, Online Casino- und Pokerspiele). Die Spielsperre kann frühestens nach 3 Monaten aufgehoben werden.Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sos-spielsucht.ch/de/was-tun...elsperren/ Anbieter von Online Glücksspiel sind dazu befugt, Spieler, bei denen ein kritisches Verhalten in Hinblick auf Glücksspielsucht festgestellt wird, in der Sperrdatei OASIS zu sperren. Eine solche Sperre beläuft sich in der Regel auf ein Jahr und weder der Spieler selbst noch das Online Casino sind anschließend dazu in der Lage, diese Sperre aufzuheben.